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Stellungnahme Nutzungsgebühr

Liebe Mitglieder des FV Bad Saulgau 04,

 

in den vergangenen Tagen habt ihr vielleicht bemerkt, dass 20 € (pro Mitglied) von euren Konten abgebucht wurden. Dies möchten wir, der Vorstand des FVS, euch gerne erläutern:

 

Die Stadt Bad Saulgau hat für die Jahre 2021 und 2022 rückwirkend eine einmalige Nutzungsgebühr für unsere Sportstätten in Höhe von 6.000 € erhoben. Leider ist das eine Summe, die wir als Verein nicht alleine stemmen können. Daher hatte die vorherige Vorstandschaft den Vorschlag, dass wir den Großteil dieser Gebühr unter den Mitgliedern aufteilen.

 

Dieser Vorschlag wurde der Jahreshauptversammlung am 20.04.2023 vorgelegt und von derselbigen einstimmig, ohne Enthaltungen beschlossen.

 

Die Schwäbische Zeitung hat über unsere JHV berichtet, leider hat sie dieses Detail aber nicht explizit erwähnt.

 

Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Und als solche würden wir uns freuen, wenn ihr uns helft, die einmalige Nutzungsgebühr stemmen zu können – denn ohne euch ist das schlichtweg nicht möglich.

 

Wir möchten uns ausdrücklich bei allen Mitgliedern, die uns dabei unterstützen, recht herzlich bedanken.

 

 

 

Mit sportlichen Grüßen,

 

Euer Vorstand des FV Bad Saulgau 04